Wenn ein Mensch stirbt, kommen zu der Trauer innerhalb weniger Tage Fristen, Formulare und Entscheidungen. Diese Übersicht ordnet, was wirklich zuerst dran ist – und welcher Schritt Sie teuer zu stehen kommen kann, wenn Sie ihn zu früh machen.
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Die ersten Tage: Was sofort erledigt werden muss
- Totenschein und Sterbeurkunde. Den Totenschein stellt die Ärztin oder der Arzt aus. Mit ihm melden Sie den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts an und erhalten die Sterbeurkunde. Lassen Sie sich gleich mehrere beglaubigte Exemplare ausstellen – Sie brauchen sie für Bank, Versicherung, Rentenversicherung und Vermieter.
- Bestattung organisieren. In Deutschland gelten je nach Bundesland Fristen für die Bestattung. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Formalitäten und kennt die Vorgaben.
- Testament suchen und abgeben. Ein aufgefundenes Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abliefern – auch dann, wenn Sie selbst darin nicht bedacht sind. Das ist Pflicht, keine Option.
- Wohnung sichern, aber nicht ausräumen. Verderbliche Lebensmittel entsorgen, Fenster schließen, Heizung prüfen, Haustiere versorgen. Mehr zunächst nicht – warum, steht im nächsten Abschnitt.
Der Fehler, der richtig teuer werden kann
Das ist der wichtigste Absatz dieses Textes. Viele Angehörige beginnen aus einem verständlichen Impuls heraus sofort mit dem Ausräumen: Man will etwas tun, die Wohnung soll schnell übergeben werden, der Vermieter drängt.
Wer Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt, verkauft oder entsorgt, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird. Und wer das Erbe angenommen hat, haftet auch für dessen Schulden – unter Umständen mit dem eigenen Vermögen.
Solange Sie nicht wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie deshalb nichts entnehmen und nichts entsorgen. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Kontoauszüge, offene Rechnungen, Kredite, Bürgschaften. Erst danach entscheiden Sie über Annahme oder Ausschlagung.
Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate. Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.
Der Mietvertrag: Was gilt nach dem Tod
Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Es geht zunächst über – entweder auf Personen mit eigenem Eintrittsrecht oder auf die Erben.
- Eintrittsrecht: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und andere Haushaltsangehörige, die mit im Haushalt gelebt haben, können in das Mietverhältnis eintreten und die Wohnung behalten.
- Übergang auf Erben: Tritt niemand ein, geht der Vertrag auf die Erben über. Erben und Vermieter können ihn dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Erklärung muss zeitnah nach Kenntnis vom Todesfall erfolgen – lassen Sie hier keine Zeit verstreichen.
- Praktische Folge: Bis zur wirksamen Beendigung läuft die Miete weiter. Jeder Monat Verzögerung kostet also eine volle Monatsmiete. Das ist der eigentliche Zeitdruck bei einer Haushaltsauflösung.
Wenn die Erbfrage geklärt ist: die Haushaltsauflösung
Jetzt erst beginnt die eigentliche Räumung. Sinnvolle Reihenfolge:
- Unterlagen sichern. Verträge, Policen, Kontoauszüge, Rentenbescheide, Grundbuchauszüge, Fotos und Briefe. Nehmen Sie alles Papier mit, bevor irgendetwas anderes bewegt wird.
- Wertgegenstände separieren. Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Münzen, Uhren, Kunst. Auch dann, wenn Sie den Wert nicht einschätzen können – gerade dann.
- Persönliches auswählen. Was in der Familie bleiben soll, markieren Sie am besten sichtbar. Bei uns fassen wir markierte Gegenstände nicht an.
- Bestand sichten lassen. Vor dem Aussortieren, nicht danach. Was Sie vorab wegwerfen, kann niemand mehr anrechnen.
- Räumen und übergeben. Besenrein, mit Rechnung für Ihre Unterlagen und – falls nötig – für die Nachlassabrechnung gegenüber Miterben.
Wie wir dabei arbeiten
Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist etwas anderes als eine gewöhnliche Räumung, und wir behandeln sie auch so.
- Persönliches wird nie ungefragt entsorgt. Dokumente, Fotoalben, Ausweise, Sparbücher, Schmuck und Briefe legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen gesammelt.
- Wertanrechnung statt Entsorgung. Wir sichten den Bestand vor der Räumung. Antiquitäten, Möbel, Porzellan, Uhren, Werkzeug und Sammlungen bewerten wir und ziehen den Gegenwert von Ihrer Rechnung ab. Siehe auch Nachlassankauf.
- Diskretion. Auf Wunsch ohne auffällige Fahrzeugbeschriftung vor der Tür und ohne Auskunft gegenüber Nachbarn.
- Fernabwicklung. Wohnen Sie nicht in Bremen, übernehmen wir Besichtigung, Fotodokumentation und Abstimmung per Telefon oder E-Mail. Sie müssen nicht anreisen.
- Rechnung für Miterben. Wir stellen sie so aus, dass sie sich innerhalb einer Erbengemeinschaft sauber aufteilen lässt.
Vorher und nachher: drei Räume aus einem Auftrag
Die drei Bilder stammen aus einer einzigen Wohnungsauflösung. Links jeweils der Zustand bei der Besichtigung, rechts die Übergabe an den Vermieter. Alles zum vorher vereinbarten Festpreis.



So sieht bei uns jede Übergabe aus: besenrein, Schlüssel zurück, fertig. Auf Wunsch entfernen wir vorher noch Teppiche, Tapeten und Bodenbeläge.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Das ist meist die zweite Frage nach der Erbfrage — und sie lässt sich beantworten. Bei uns steht der Preis nach der kostenlosen Besichtigung fest und wird nicht nachberechnet.
| Objekt | Festpreis ab |
|---|---|
| Einzelner Raum, Keller, Dachboden oder Garage | 199 € |
| 1-Zimmer-Wohnung oder Appartement | 499 € |
| 2- bis 3-Zimmer-Wohnung | 999 € |
| 4 Zimmer und mehr, Reihenhaus, Einfamilienhaus | 1.500 € |
Wovon der Preis tatsächlich abhängt
Die Quadratmeterzahl allein sagt wenig. Was wir bei der Besichtigung ansehen:
- Die tatsächliche Menge. Eine vollgestellte Zweizimmerwohnung kann mehr enthalten als ein aufgeräumtes Haus.
- Etage und Aufzug. Vierter Stock ohne Aufzug ist etwas anderes als Erdgeschoss mit Zufahrt.
- Tragewege. Wie weit ist es von der Wohnungstür bis zum Fahrzeug?
- Nebenräume. Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus — die werden bei fremden Angeboten gern übersehen und später nachberechnet. Bei uns sind sie im Festpreis.
- Sondermüll und Elektrogeräte. Farben, Öle, Kühlgeräte müssen getrennt entsorgt werden.
- Zusatzleistungen. Einbauküche abbauen, Teppiche und Bodenbeläge entfernen, Tapeten abziehen, Endreinigung über besenrein hinaus.
Was den Preis senkt: die Wertanrechnung
Bei einem Nachlass ist fast immer Substanz vorhanden. Möbel, Antiquitäten, Porzellan, Schmuck, Uhren, Werkzeug, Sammlungen und Technik bewerten wir vor der Räumung und ziehen den Gegenwert von Ihrer Rechnung ab. Bei gut erhaltenen Haushalten sind das regelmäßig mehrere hundert Euro, gelegentlich deckt die Anrechnung die Räumung vollständig.
Wichtig: Sichten lassen, bevor aussortiert wird. Was vorab in den Container wandert, kann niemand mehr anrechnen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Nachlassankauf.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung?
Die Kosten einer Haushaltsauflösung nach einem Sterbefall gehören in der Regel zu den Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden also aus dem Nachlass beglichen, bevor etwas verteilt wird — nicht aus dem Privatvermögen der Erben, solange der Nachlass dafür ausreicht.
Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft
Haben mehrere Personen geerbt, tragen sie die Kosten anteilig nach ihrer Erbquote. Praktisch läuft es meist so, dass eine Person den Auftrag erteilt und in Vorleistung geht. Damit das später sauber abgerechnet werden kann, stellen wir die Rechnung so aus, dass sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft eindeutig zuordnen und aufteilen lässt — mit Objektanschrift, Leistungsdatum und Einzelposten.
Ein Hinweis aus der Praxis: Stimmen Sie sich vorher ab, wer was behalten möchte. Wir markieren, was in der Familie bleiben soll, und fassen es nicht an. Das erspart Streit, den man später nicht mehr auflösen kann.
Wenn der Nachlass überschuldet ist
Reicht der Nachlass nicht aus, um Schulden und Räumung zu decken, gibt es Wege, die eigene Haftung zu begrenzen — etwa die Nachlassinsolvenz oder die sogenannte Dürftigkeitseinrede. Das ist ein Fall für eine Anwältin oder einen Anwalt, nicht für ein Entrümpelungsunternehmen. Beauftragen Sie in dieser Lage keine Räumung, bevor Sie rechtlich geklärt haben, wer sie bezahlt.
Wenn niemand erbt oder alle ausschlagen
Schlagen alle Erben aus, bestellt das Nachlassgericht in der Regel eine Nachlasspflegerin oder einen Nachlasspfleger. Diese Person kümmert sich dann um die Abwicklung — auch um die Räumung. Vermieter wenden sich in diesem Fall an das Nachlassgericht.
Zahlt das Sozialamt?
Ein verbreiteter Irrtum. Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bestattungskosten übernehmen, wenn die Verpflichteten sie nicht tragen können. Für die Wohnungsauflösung gilt das in aller Regel nicht. Das ist ein Unterschied, der viele Angehörige überrascht.
Für Vermieter und Hausverwaltungen
Auch die andere Seite sucht nach diesem Thema, deshalb hier kurz und direkt.
Eigenmächtig räumen dürfen Sie nicht. Auch wenn der Mieter verstorben ist und niemand sich meldet: Der Hausrat gehört zum Nachlass. Wer ohne Titel oder Einverständnis der Erben räumt, riskiert Schadensersatzforderungen. Der übliche Weg führt über die Erben, über das Nachlassgericht oder über einen Räumungstitel.
Sobald das geklärt ist, sind wir schnell. Was Hausverwaltungen und Eigentümer bei uns bekommen:
- Räumung in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Schlüsselübergabe
- Festpreis nach Besichtigung, keine Nachberechnung
- Fotodokumentation vor und nach der Räumung
- Entsorgungsnachweis auf Wunsch
- Eine Rechnung, eine Ansprechperson, Mo–Sa von 7 bis 22 Uhr erreichbar
- Auf Wunsch besenrein hinaus: Teppiche, Bodenbeläge, Tapeten, Endreinigung
Wenn Sie regelmäßig Wohnungen zu räumen haben, rufen Sie einmal an — für wiederkehrende Objekte machen wir feste Konditionen: 0174 6603435.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass?
Bei vielen Haushaltsauflösungen steht am Ende dieselbe Frage: Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung?
Wir kaufen Immobilien in Bremen und Umgebung — auch dann, wenn sie noch voll eingerichtet ist. Sie müssen also nicht erst räumen lassen, um verkaufen zu können. Und wenn ein Makler für Sie mehr erreicht, sagen wir Ihnen das und stellen den Kontakt her.
Mehr dazu: Immobilie verkaufen in Bremen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich im Ausland auf, sind es sechs Monate. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.
Darf ich die Wohnung räumen, bevor ich über das Erbe entschieden habe?
Besser nicht. Wenn Sie Gegenstände aus dem Nachlass an sich nehmen, verkaufen oder entsorgen, kann das als schlüssige Annahme der Erbschaft gewertet werden – und dann haften Sie auch für Schulden. Klären Sie die Erbfrage zuerst. Für dringende Fälle sprechen Sie mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin.
Wer kündigt den Mietvertrag?
Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod, sondern geht zunächst über. Erben und Vermieter können es danach außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen – die Erklärung muss zeitnah erfolgen. Bewohnte Ehegatten, Lebenspartner oder Haushaltsangehörige haben ein eigenes Eintrittsrecht.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Bei uns ab 999 Euro für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung, ab 1.500 Euro für vier Zimmer. Eine Wertanrechnung auf Möbel, Schmuck, Antiquitäten oder Sammlungen reduziert diesen Betrag – bei substanzhaltigen Nachlässen teils erheblich.
Was passiert mit persönlichen Unterlagen und Fotos?
Bei uns wird nichts davon ungefragt entsorgt. Wir legen Dokumente, Fotoalben, Ausweise, Sparbücher, Schmuck und Briefe während der Räumung beiseite und übergeben sie Ihnen gesammelt. Gerade bei Nachlässen tauchen dabei regelmäßig Unterlagen auf, die für die Erbabwicklung wichtig sind.
Ich wohne nicht in Bremen. Geht das trotzdem?
Ja. Wir besichtigen, dokumentieren mit Fotos und stimmen alles telefonisch oder per E-Mail ab. Die Schlüsselübergabe organisieren wir über Hausverwaltung, Nachbarn oder Makler. Sie müssen für die Räumung nicht anreisen.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
In der Regel wird sie aus dem Nachlass bezahlt — die Kosten zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden beglichen, bevor etwas verteilt wird. Bei mehreren Erben tragen alle anteilig nach ihrer Erbquote. Reicht der Nachlass nicht aus, sollten Sie vor der Beauftragung anwaltlich klären lassen, wer haftet.
Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung?
Eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung räumen wir in der Regel an einem Tag. Bei vier Zimmern oder einem Haus rechnen wir mit ein bis zwei Tagen. Den Termin selbst bekommen Sie meist innerhalb weniger Tage — bei laufender Kündigungsfrist auch kurzfristiger.
Müssen wir vorher selbst aussortieren?
Nein, und wir raten sogar davon ab. Was Sie vorab entsorgen, kann bei der Wertanrechnung niemand mehr berücksichtigen. Sinnvoll ist nur zweierlei: Unterlagen und Wertsachen sichern, und markieren, was in der Familie bleiben soll. Den Rest sichten wir.
Übernehmen Sie auch die Nachlassauflösung mit Verwertung?
Ja. Wir sichten den Bestand, bewerten Möbel, Antiquitäten, Schmuck, Uhren, Werkzeug und Sammlungen und rechnen den Gegenwert gegen die Räumungskosten auf. Auf Wunsch erhalten Sie eine Aufstellung der angerechneten Positionen für Ihre Unterlagen oder für die Abrechnung mit Miterben.
Wenn Sie soweit sind
Es gibt keinen Grund zur Eile, solange die Erbfrage offen ist. Sobald sie geklärt ist, unterstützen wir Sie in ganz Bremen und im Umland – ruhig, diskret und zum Festpreis.
Kostenlose Besichtigung: Rufen Sie an unter 0174 6603435, schreiben Sie an info@sevo-entruempelungen.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag zurück.
Dieser Text gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Erbschaft, Haftung oder Fristen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Notar oder das zuständige Nachlassgericht.