Wenn ein Mensch stirbt, kommen zu der Trauer innerhalb weniger Tage Fristen, Formulare und Entscheidungen. Diese Übersicht ordnet, was wirklich zuerst dran ist – und welcher Schritt Sie teuer zu stehen kommen kann, wenn Sie ihn zu früh machen.

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Die ersten Tage: Was sofort erledigt werden muss

  1. Totenschein und Sterbeurkunde. Den Totenschein stellt die Ärztin oder der Arzt aus. Mit ihm melden Sie den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts an und erhalten die Sterbeurkunde. Lassen Sie sich gleich mehrere beglaubigte Exemplare ausstellen – Sie brauchen sie für Bank, Versicherung, Rentenversicherung und Vermieter.
  2. Bestattung organisieren. In Deutschland gelten je nach Bundesland Fristen für die Bestattung. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Formalitäten und kennt die Vorgaben.
  3. Testament suchen und abgeben. Ein aufgefundenes Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abliefern – auch dann, wenn Sie selbst darin nicht bedacht sind. Das ist Pflicht, keine Option.
  4. Wohnung sichern, aber nicht ausräumen. Verderbliche Lebensmittel entsorgen, Fenster schließen, Heizung prüfen, Haustiere versorgen. Mehr zunächst nicht – warum, steht im nächsten Abschnitt.

Der Fehler, der richtig teuer werden kann

Das ist der wichtigste Absatz dieses Textes. Viele Angehörige beginnen aus einem verständlichen Impuls heraus sofort mit dem Ausräumen: Man will etwas tun, die Wohnung soll schnell übergeben werden, der Vermieter drängt.

Wer Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt, verkauft oder entsorgt, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird. Und wer das Erbe angenommen hat, haftet auch für dessen Schulden – unter Umständen mit dem eigenen Vermögen.

Solange Sie nicht wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie deshalb nichts entnehmen und nichts entsorgen. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Kontoauszüge, offene Rechnungen, Kredite, Bürgschaften. Erst danach entscheiden Sie über Annahme oder Ausschlagung.

Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate. Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.

Der Mietvertrag: Was gilt nach dem Tod

Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Es geht zunächst über – entweder auf Personen mit eigenem Eintrittsrecht oder auf die Erben.

Wenn die Erbfrage geklärt ist: die Haushaltsauflösung

Jetzt erst beginnt die eigentliche Räumung. Sinnvolle Reihenfolge:

  1. Unterlagen sichern. Verträge, Policen, Kontoauszüge, Rentenbescheide, Grundbuchauszüge, Fotos und Briefe. Nehmen Sie alles Papier mit, bevor irgendetwas anderes bewegt wird.
  2. Wertgegenstände separieren. Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Münzen, Uhren, Kunst. Auch dann, wenn Sie den Wert nicht einschätzen können – gerade dann.
  3. Persönliches auswählen. Was in der Familie bleiben soll, markieren Sie am besten sichtbar. Bei uns fassen wir markierte Gegenstände nicht an.
  4. Bestand sichten lassen. Vor dem Aussortieren, nicht danach. Was Sie vorab wegwerfen, kann niemand mehr anrechnen.
  5. Räumen und übergeben. Besenrein, mit Rechnung für Ihre Unterlagen und – falls nötig – für die Nachlassabrechnung gegenüber Miterben.

Wie wir dabei arbeiten

Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist etwas anderes als eine gewöhnliche Räumung, und wir behandeln sie auch so.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich im Ausland auf, sind es sechs Monate. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt.

Darf ich die Wohnung räumen, bevor ich über das Erbe entschieden habe?

Besser nicht. Wenn Sie Gegenstände aus dem Nachlass an sich nehmen, verkaufen oder entsorgen, kann das als schlüssige Annahme der Erbschaft gewertet werden – und dann haften Sie auch für Schulden. Klären Sie die Erbfrage zuerst. Für dringende Fälle sprechen Sie mit dem Nachlassgericht oder einer Anwältin.

Wer kündigt den Mietvertrag?

Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod, sondern geht zunächst über. Erben und Vermieter können es danach außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen – die Erklärung muss zeitnah erfolgen. Bewohnte Ehegatten, Lebenspartner oder Haushaltsangehörige haben ein eigenes Eintrittsrecht.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Bei uns ab 999 Euro für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung, ab 1.500 Euro für vier Zimmer. Eine Wertanrechnung auf Möbel, Schmuck, Antiquitäten oder Sammlungen reduziert diesen Betrag – bei substanzhaltigen Nachlässen teils erheblich.

Was passiert mit persönlichen Unterlagen und Fotos?

Bei uns wird nichts davon ungefragt entsorgt. Wir legen Dokumente, Fotoalben, Ausweise, Sparbücher, Schmuck und Briefe während der Räumung beiseite und übergeben sie Ihnen gesammelt. Gerade bei Nachlässen tauchen dabei regelmäßig Unterlagen auf, die für die Erbabwicklung wichtig sind.

Ich wohne nicht in Bremen. Geht das trotzdem?

Ja. Wir besichtigen, dokumentieren mit Fotos und stimmen alles telefonisch oder per E-Mail ab. Die Schlüsselübergabe organisieren wir über Hausverwaltung, Nachbarn oder Makler. Sie müssen für die Räumung nicht anreisen.

Wenn Sie soweit sind

Es gibt keinen Grund zur Eile, solange die Erbfrage offen ist. Sobald sie geklärt ist, unterstützen wir Sie in ganz Bremen und im Umland – ruhig, diskret und zum Festpreis.

Kostenlose Besichtigung: Rufen Sie an unter 0174 6603435, schreiben Sie an info@sevo-entruempelungen.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag zurück.

Dieser Text gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Erbschaft, Haftung oder Fristen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin, einen Notar oder das zuständige Nachlassgericht.